Was braucht ein Laden in einer Hafen- oder Hansestadt?
Die Buchhandlung in der Altstadt, das Geschäft für Segelbedarf am Hafen, der Modeladen in der Fußgängerzone, der Souvenirladen an der Promenade: Sie alle verkaufen viele verschiedene Artikel in kleinen Stückzahlen. Die Kasse muss wissen, was ein Artikel kostet und wie viel davon noch da ist.
Fahrwasser verbindet deshalb Kasse und Warenwirtschaft. An der Kasse wird der Artikel gescannt oder auf dem Bildschirm angetippt. Der Verkauf wird gebucht, der Bestand geführt.
Kunden zahlen bar oder am angebundenen Kartenterminal, auch kontaktlos. Auf Wunsch zeigt ein Kundendisplay den Betrag.
Wie hilft die Kasse bei Bestand und Inventur?
Zur Warenwirtschaft gehören Artikel, Bestände und die Inventur. Statt am Jahresende Listen von Hand zu führen, gleichen Sie den gezählten Bestand mit dem Bestand in der Kasse ab.
Die Auswertungen zeigen, was sich verkauft: Umsatz, meistverkaufte Artikel, Zahlarten. Für einen Laden mit Sommergästen ist das die Grundlage, um vor der nächsten Saison zu bestellen.
Wer neben dem Laden online verkauft, kann eine Shop-Anbindung dazunehmen. Sie ist optional, Einzelheiten stehen im Angebot.
Kann die Kasse Gutscheine, Rabatte und Pfand?
Ja. Gutscheine werden an der Kasse verkauft und eingelöst, Rabatte direkt am Vorgang gebucht. Pfand gibt es als Modul: Jeder Artikel kann einen Pfandbetrag tragen, der Bon weist ihn getrennt aus. Eingeschaltet wird das Modul nur, wenn Ihr Sortiment es verlangt.
Auf dem Bon steht Ihr Logo. Wer keinen Ausdruck will, bekommt den Beleg digital. Einen Beleg zu jedem Verkauf verlangt das Gesetz weiterhin (§ 146a Abs. 2 AO).
Mitarbeiter melden sich mit PIN an. Über Rollen regeln Sie, wer an der Kasse welche Rechte hat.
Was ist beim Umstieg von einer vorhandenen Kasse zu tun?
Wer schon eine Kasse hat, fängt nicht bei null an. Im Anfrageformular gibt es dafür eine eigene Auswahl. Schreiben Sie dazu, wie viele Artikel Sie führen und in welcher Form die Liste vorliegt. Dann steht im Angebot, wie die Artikel in die neue Kasse kommen.
Zwei Pflichten gehören zum Wechsel. Die Außerbetriebnahme der alten Kasse und die Anschaffung der neuen sind dem Finanzamt mitzuteilen. Für beides gilt eine Frist von einem Monat (§ 146a Abs. 4 AO). Das macht der Betrieb oder sein Steuerbüro. Die Daten der alten Kasse bewahren Sie weiter auf, so verlangen es die GoBD.
Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht. Von uns kommt dafür eine Vorlage, die Sie mit Ihren Abläufen abgleichen und ergänzen.
Wie wird eingerichtet, und was ist mit der Hardware?
Eingerichtet wird am Bildschirm, nicht im Laden. Sie geben Ihren Bildschirm frei, wir richten mit Ihnen Artikelgruppen, Zahlarten, Bon und Benutzer ein. Ein Büro, aus dem jemand vorbeikommen könnte, hat Fahrwasser im Norden nicht.
Die Kasse läuft auf einem PC, einem Tablet oder einem Kassenterminal. Wer Geräte braucht, bekommt ein Bundle aus Terminal, Bondrucker und Scanner. Preise dafür stehen im Angebot, nicht auf dieser Seite.
Die TSE ist bei jeder elektronischen Kasse Pflicht (§ 146a AO). Fahrwasser nutzt dafür eine zertifizierte Cloud-TSE, die als Zusatzmodul 9 € im Monat kostet.
Ohne Internet bucht die Kasse nicht. In der Innenstadt ist der Anschluss selten das Problem, im Ladencontainer am Hafen sollten Sie ihn vorher klären.
Mit welchem Betrag rechnet ein Laden mit Warenwirtschaft?
Ein Laden, der Bestände führt, braucht den Tarif Kutter: 54 € netto im Monat, mit TSE 63 €. Über zwölf Monate sind das 756 €. Wer nur kassieren will und eine einzige Kasse hat, kommt mit dem Tarif Jolle aus, 29 € plus 9 € TSE. Zugänge mit eigener PIN und Rolle für das Personal führt die Tarifübersicht erst ab Kutter; was Ihr Tarif genau umfasst, steht im Angebot.
Ein Händler mit mehreren Läden bucht den Tarif Flotte, der 94 € und samt TSE 103 € kostet. Für die Einrichtung zahlen Sie einmalig, und zwar ab 0 € als Selbsteinrichter und ab 149 € mit Begleitung. Die Kasse kündigen Sie monatlich. Die Laufzeit der TSE lesen Sie in Ihrem Angebot nach.
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