Was muss dem Finanzamt gemeldet werden?
Gemeldet wird die Kasse selbst, nicht der Umsatz. § 146a Abs. 4 AO verlangt von jedem, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, eine elektronische Mitteilung an das Finanzamt. Zwei Anlässe nennt das Gesetz: die Anschaffung und die Außerbetriebnahme. Für beide beträgt die Frist einen Monat.
Der Weg dafür ist ELSTER, das Portal der Finanzverwaltung. Dort ist die Mitteilung seit 2025 möglich.
| Pflicht | Gilt oder geplant | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Anschaffung einer elektronischen Kasse mitteilen | gilt, binnen eines Monats | § 146a Abs. 4 AO |
| Außerbetriebnahme mitteilen | gilt, binnen eines Monats | § 146a Abs. 4 AO |
| Mitteilung auf elektronischem Weg | gilt, über ELSTER möglich seit 2025 | § 146a Abs. 4 AO |
| Elektronische Kasse mit TSE betreiben | gilt | § 146a AO, KassenSichV |
| Kassenpflicht für Betriebe ab 100.000 Euro Gesamtumsatz | ab 2028 geplant, noch kein Gesetz | Entwurf der Bundesregierung, 23.09.2026 |
Warum trifft die Frist Saisonbetriebe an der Küste besonders?
Weil dort vieles gleichzeitig passiert. Ein Strandkiosk, eine Eisdiele im Seebad oder ein Fischimbiss am Fähranleger bestellt die Kasse im Frühjahr, wenn auch Ware und Personal zu organisieren sind. Die Monatsfrist richtet sich nach der Anschaffung. Sie wartet nicht auf den ersten sonnigen Sonntag.
Dasselbe gilt am anderen Ende. Wer eine Kasse endgültig abschafft, weil der Betrieb aufhört oder ein neues System kommt, hat wieder einen Monat Zeit für die Mitteilung. Ob schon das Abschließen der Bude im Herbst eine Außerbetriebnahme ist, beantwortet diese Seite nicht. Die Frage gehört ins Steuerbüro, am besten bevor die Saison endet.
Auch bei einer Übernahme lohnt der Blick auf den Kalender. Wechselt der Pächter eines Kiosks an der Promenade und kauft er dafür eine neue Kasse, beginnt für ihn mit der Anschaffung die Frist.
Wer gibt die Meldung ab?
Der Betrieb oder sein Steuerbüro. Fahrwasser stellt die Kasse bereit und hilft beim Einrichten, die Mitteilung an das Finanzamt geben wir nicht für Sie ab. Die Fragen dahinter sind steuerlicher Natur, deshalb ist das Steuerbüro die richtige Adresse.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für ELSTER finden Sie hier bewusst nicht. Wir haben den Ablauf im Portal nicht selbst geprüft, und eine ungeprüfte Anleitung wäre schlechter als keine. Verlässlich ist der Gesetzestext, der unten verlinkt ist.
Was gilt beim Wechsel von einer alten Kasse?
Dann fallen beide Anlässe zusammen. Die alte Kasse geht außer Betrieb, die neue wird angeschafft, und beides ist dem Finanzamt mitzuteilen. Bei Fahrwasser wird die neue Kasse eingerichtet, solange die alte noch am Tresen steht. So entsteht kein Tag ohne Kasse, etwa in der Bäckerei, die früh am Morgen öffnet.
Die Daten der alten Kasse werfen Sie nicht weg. Für Kassendaten gelten die Aufbewahrungsregeln der GoBD, und bei einer Prüfung müssen sie sich im Format DSFinV-K exportieren lassen.
Wie läuft die Einrichtung vor Saisonbeginn ab?
Per Bildschirmfreigabe, ohne Anfahrt. Sie öffnen die Kasse im Browser auf dem Tablet oder Laptop, wir sehen denselben Bildschirm und gehen die Schritte mit Ihnen durch: Betriebsdaten, Artikel mit Preis und Steuersatz, eine PIN für jede Aushilfe, zum Schluss die TSE. Wer sich das zutraut, richtet ohne uns ein.
Die Kosten für den Einstieg: Im Tarif Jolle zahlen Sie monatlich 29 € netto und für die TSE weitere 9 €, das macht 38 €. Bei monatlicher Zahlung ergibt das auf zwölf Monate 456 €. Einmalig kommt die Einrichtung hinzu: ab 0 € ohne unsere Hilfe, ab 149 € mit Bildschirmfreigabe. Was Geräte und Kartenzahlung kosten, lesen Sie im Angebot.
In der Anfrage in fünf Schritten können Sie „vor Saisonbeginn“ als Zeitpunkt wählen. Dann ist klar, dass es einen festen Termin gibt.
Merkzettel für die Meldung
- Tag der Anschaffung notieren. Von da an läuft der Monat.
- Mit dem Steuerbüro klären, wer die Mitteilung abgibt.
- Bei einem Wechsel an beide Anlässe denken: alte Kasse außer Betrieb, neue angeschafft.
- Die Verfahrensdokumentation anlegen. Eine Vorlage erhalten Sie mit der Kasse, an Ihren Betrieb anpassen müssen Sie sie selbst.
- Die TSE nicht vergessen. Eine elektronische Kasse ohne TSE ist nicht zulässig, Näheres auf der Seite TSE-Pflicht für die Kasse.
Wir sind kein Steuerbüro und beraten nicht steuerlich. Zu den Abläufen in ELSTER machen wir keine verbindlichen Angaben. Die Mitteilung an das Finanzamt bleibt Aufgabe des Betriebs oder seines Steuerbüros.


