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Ratgeber · Stand des Gesetzentwurfs

Kassenpflicht ab 2028 (geplant): wen sie im Norden treffen könnte

Eine allgemeine Kassenpflicht gibt es noch nicht, aber einen Entwurf dafür: Die Bundesregierung will sie ab 2028 für Betriebe einführen, deren Gesamtumsatz im Jahr 100.000 € erreicht. Das Kabinett hat den Entwurf am 23. September 2026 verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen ihn erst noch beraten, und bis dahin kann sich der Text ändern. Für Hofläden, Imbisse und Saisonbetriebe im Norden heißt das: rechnen, nicht hetzen. Bei Fahrwasser beginnt die Kasse bei 29 € netto monatlich, die TSE kostet 9 € extra.

Stand des Verfahrens: . Regierungsentwurf, noch kein Gesetz. Keine Steuerberatung.

Hofladen in einer Backsteinscheune mit Apfelkisten, Honiggläsern und einer Tablet-Kasse am Holztresen
Entwurf auf einen BlickKabinett, 23.09.2026
Beginn
ab 2028 geplant
Schwelle
Gesamtumsatz 100.000 € jährlich
Offen
Bundestag und Bundesrat
Schon heute PflichtTSE

Was hat das Kabinett beschlossen, und was fehlt noch?

Beschlossen ist ein Entwurf, kein Gesetz. Die Bundesregierung hat ihn am 23. September 2026 auf den Weg gebracht. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat an der Reihe. Bis zu deren Beschluss kann sich jede Zeile der Tabelle noch ändern.

Kassenpflicht und Belege: Stand und Rechtsgrundlage
PflichtGilt oder geplantRechtsgrundlage
Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro im Jahrgeplant ab 2028Kabinettsentwurf, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden
Digitale Bereitstellung des Belegs statt Pflicht zum Papierbongeplant ab 2028Kabinettsentwurf vom 23.09.2026
Ausnahme bei Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahrgeplant, maßgeblich ist das fertige GesetzBundesregierung, Mitteilung zum Kabinettsbeschluss
Weitere Ausnahmen, etwa für landwirtschaftliche Betriebevorgesehen, Einzelheiten offenBundesregierung, Mitteilung zum Kabinettsbeschluss
TSE an jeder elektronischen Kassegilt§ 146a AO, KassenSichV
Belegausgabe bei jedem Verkaufgilt bis zu einer Neuregelung§ 146a Abs. 2 AO

Zwei Größen stehen nebeneinander und werden leicht verwechselt. Die Schwelle für die geplante Pflicht ist der Gesamtumsatz eines Jahres. Die Ausnahme knüpft dagegen an den Barumsatz an. Was genau an der Grenze passiert, steht erst im fertigen Gesetz.

Wen könnte die geplante Pflicht im Norden treffen?

Vor allem Betriebe, die heute ohne elektronische Kasse arbeiten. Die Bundesregierung nennt etwa 115.000 offene Ladenkassen in Deutschland. Zwischen Nordsee, Ostsee und Heide stehen solche Geldkassetten typischerweise an drei Stellen.

  • Hofläden und Direktvermarkter. Obsthöfe im Alten Land, Spargel- und Kartoffelhöfe in der Lüneburger Heide, Stände mit Heidehonig, Hofläden auf Marsch und Geest. Verkauft wird oft bar und nach dem Kalender der Ernte.
  • Saisonbetriebe. Strandkiosk, Eisdiele im Seebad, Strandbar, der Laden am Campingplatz. Der Umsatz eines ganzen Jahres entsteht hier in wenigen Monaten.
  • Imbisse. Die Fischbude mit Klappe am Hafen oder der Imbisswagen auf dem Wochenmarkt, an dem die Kassette lange gereicht hat.

Ob ein einzelner Betrieb betroffen wäre, hängt an seinen Zahlen und am endgültigen Wortlaut. Eine Aussage wie „Sie brauchen keine Kasse“ kann heute niemand seriös treffen, wir auch nicht.

Gibt es eine Ausnahme für Hofläden und Landwirtschaft?

Vielleicht. In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es, weitere Ausnahmen seien vorgesehen, etwa für landwirtschaftliche Betriebe. Mehr steht dort nicht. Ob ein Hofladen, ein Stand auf dem Wochenmarkt oder ein Verein darunter fällt, ist offen. Wer direkt vermarktet, verfolgt am besten die Beratung im Bundestag und fragt das Steuerbüro, sobald der Text feststeht.

Unabhängig davon kann eine elektronische Kasse im Hofladen sinnvoll sein, etwa wenn Kunden mit Karte zahlen wollen oder der Bestand im Blick bleiben soll. Was die Kasse dort leistet, zeigt die Seite Kassensystem für den Hofladen.

Kleinunternehmer und offene Ladenkasse: was gilt heute?

Heute ist die elektronische Kasse freiwillig. Für die offene Ladenkasse gelten eigene Regeln der Aufzeichnung, die Ihr Steuerbüro kennt. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung soll nach dem Entwurf auch ab 2028 bestehen bleiben.

Wichtig für kleine Betriebe: Wer freiwillig eine elektronische Kasse nutzt, braucht dafür schon jetzt eine TSE. Das folgt aus § 146a AO und hat mit der geplanten Schwelle nichts zu tun. Die Einzelheiten stehen auf der Seite TSE-Pflicht für die Kasse.

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Die Mitteilung der Bundesregierung, die wir gelesen haben, knüpft die geplante Kassenpflicht an 100.000 € Gesamtumsatz und die Ausnahme an weniger als 12.000 € Barumsatz, jeweils im Jahr. Ob Ihr Status als Kleinunternehmer dabei eine Rolle spielt, klärt das Steuerbüro. Verlassen Sie sich nicht auf die Faustregel, kleine Betriebe seien ohnehin ausgenommen.

Wer nicht warten will, findet den Einstieg im Tarif Jolle. Eine Kasse kostet dort monatlich 29 € netto, mit der TSE sind es 38 €.

Was soll sich beim Kassenbon ändern?

Der Papierbon soll nach dem Entwurf ab 2028 nicht mehr Pflicht sein, an seine Stelle tritt ein digital bereitgestellter Beleg. Als Wege werden zum Beispiel ein QR-Code am Kassendisplay, ein Download-Link oder ein Kundenkonto genannt. Kunden, die einen Beleg auf Papier wünschen, sollen ihn weiterhin erhalten. Bis das Gesetz in Kraft ist, gilt die heutige Belegausgabepflicht, auch für das Fischbrötchen auf die Hand.

Was ist bis dahin sinnvoll?

  1. Zahlen ansehen. Gesamtumsatz und Barumsatz des letzten Jahres getrennt aufschreiben und mit dem Steuerbüro besprechen.
  2. Das Verfahren verfolgen. Erst der Beschluss von Bundestag und Bundesrat macht aus dem Entwurf ein Gesetz.
  3. In Ruhe entscheiden. Wer ohnehin Kartenzahlung, Tagesabschluss oder einen Export für das Steuerbüro möchte, kann unabhängig vom Entwurf starten.

Die Einrichtung läuft aus der Ferne. Per Bildschirmfreigabe legen wir mit Ihnen Artikel, Preise und Mitarbeiter an, einmalig ab 149 €. Wer es in die eigene Hand nimmt, zahlt dafür ab 0 €. Am Verkaufsplatz braucht die Kasse eine Internetverbindung, in der Scheune wie am Deich. Die Tarife stehen auf der Seite Preise.

Fahrwasser verkauft Kassen und berät nicht in Steuerfragen. Diese Seite gibt das Gesetzgebungsverfahren so wieder, wie wir es am 2. Oktober 2026 geprüft haben. Verbindlich ist erst das verkündete Gesetz.

Weiße Holzbude mit aufgeklappter Verkaufsklappe am Dünenweg, dahinter Strandhafer und Meer

Kurz gerechnet

Kasse, Tarif Jolle
29 €
TSE-Modul
9 €
netto im Monat
38 €
Preis per E-Mail

Dazu einmalig die Einrichtung: selbst ab 0 €, begleitet ab 149 €.

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Seiten für Hofladen, Saison und Imbiss

Fragen

Fragen zur geplanten Kassenpflicht

Steht die Kassenpflicht, die ab 2028 geplant ist, schon im Gesetzblatt?

Nein. Es gibt bisher nur den Entwurf, den das Kabinett am 23. September 2026 beschlossen hat. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat fehlt.

Muss mein Hofladen nach dem Entwurf ab 2028 eine Kasse haben?

Das lässt sich heute nicht verbindlich sagen. Geplant ist die Pflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 € im Jahr, und die Bundesregierung kündigt weitere Ausnahmen an, als Beispiel nennt sie landwirtschaftliche Betriebe. Was davon ins Gesetz kommt, entscheidet das Parlament.

Kann ich mich auf die Ausnahme für geringe Barumsätze verlassen?

Noch nicht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss, dass Steuerpflichtige mit weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr ausgenommen sein sollen. Verlass ist erst auf das fertige Gesetz.

Was kostet es, wenn ich schon jetzt auf eine Kasse umsteige?

Der Tarif Jolle kostet mit TSE 38 € netto monatlich, nämlich 29 € für die Kasse plus 9 €. Aufs Jahr sind das bei monatlicher Zahlung 456 €. Hinzu kommt die Einrichtung: einmalig ab 0 €, wenn Sie alles selbst anlegen, sonst ab 149 €.

Brauche ich für eine freiwillige Kasse heute schon eine TSE?

Ja. § 146a AO verlangt die zertifizierte TSE für jede elektronische Kasse, ob sie freiwillig genutzt wird oder nicht.

Weißer Bondrucker mit leerem Bon neben einem Kassenbildschirm auf einer Steinplatte

Was kostet die Kasse für Ihren Betrieb?

Schreiben Sie, ob Hofladen, Imbiss oder Saisonbetrieb. Die Antwort kommt mit Preis.

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