Was verlangt das Gesetz heute von einer Kasse?
Die Regel ist kurz. Wer mit einer elektronischen Kasse arbeitet, muss sie mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben. Grundlage ist § 146a der Abgabenordnung, die Einzelheiten regelt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die TSE schützt die Aufzeichnungen der Kasse. Auf die Größe des Betriebs kommt es bei dieser Pflicht nicht an.
Rund um die TSE gibt es weitere Pflichten. Die Tabelle trennt, was schon gilt und was erst geplant ist.
| Pflicht | Gilt oder geplant | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| TSE an jeder elektronischen Kasse | gilt | § 146a AO, KassenSichV |
| Beleg zu jedem Verkauf ausgeben | gilt, bis eine Neuregelung in Kraft ist | § 146a Abs. 2 AO |
| Kasse dem Finanzamt mitteilen | gilt, Frist ein Monat | § 146a Abs. 4 AO |
| Kassendaten aufbewahren und als DSFinV-K exportieren können | gilt | GoBD |
| Verfahrensdokumentation führen | gilt | GoBD |
| Kassenpflicht ab 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr | geplant ab 2028, noch kein Gesetz | Regierungsentwurf vom 23.09.2026 |
Welche Betriebe im Norden betrifft die TSE-Pflicht?
Jeden, an dessen Tresen eine elektronische Kasse steht. Das ist der Fischimbiss mit Klappe am Hafen, die Bäckerei mit zwei Filialen an der Küste, die Eisdiele im Seebad, der Laden in der Altstadt. Es ist auch der Hofladen im Alten Land, der seine Äpfel über ein Tablet abrechnet, und der Strandkiosk, der nur von Ostern bis in den Herbst geöffnet hat.
Für Saisonbetriebe gibt es bei der TSE keinen eigenen Weg. Die Pflicht knüpft an die Kasse an, nicht an die Zahl der Monate, in denen verkauft wird. Wer im Frühjahr aufschließt und elektronisch kassiert, braucht die TSE vom ersten Bon an.
Anders liegt es bei der offenen Ladenkasse, also der Geldkassette ohne Elektronik. Dort gibt es kein Gerät, das eine TSE tragen könnte. Welche Aufzeichnungen eine offene Ladenkasse verlangt, ist ein eigenes Thema für das Steuerbüro. Sobald Sie aber freiwillig auf eine elektronische Kasse umsteigen, gilt für diese Kasse die TSE-Pflicht, und zwar unabhängig von der Umsatzschwelle, die der Gesetzentwurf zur Kassenpflicht ab 2028 vorsieht. Den Stand dazu fasst unser Überblick zur geplanten Kassenpflicht zusammen.
Muss am Imbiss noch jeder Bon ausgegeben werden?
Ja. Die Belegausgabepflicht gilt weiter. Der Beleg ist nach § 146a Abs. 2 AO direkt beim Verkauf auszustellen und dem Kunden bereitzustellen. Das gilt für das Krabbenbrötchen an der Promenade wie für den Kaffee in der Teestube.
Fahrwasser druckt den Bon mit Ihrem Logo im Kopf, wahlweise gibt es ihn digital. Der Regierungsentwurf vom 23.09.2026 will das ändern: Ab 2028 soll die digitale Bereitstellung an die Stelle des Papierbons treten. Papier gäbe es dann noch auf Nachfrage. Bis eine Neuregelung in Kraft ist, bleibt es bei der heutigen Pflicht.
Wie wird die TSE bei Fahrwasser eingerichtet?
Bei Fahrwasser ist die TSE eine Cloud-TSE und ein Zusatzmodul zur Kasse. Sie wird bei der Einrichtung aktiviert. Weil die Kasse im Browser arbeitet, braucht der Verkaufsplatz eine Internetverbindung. Ohne Netz bucht die Kasse nicht, das sollten Betriebe am Strand und auf den Inseln vor der Bestellung klären.
Die Einrichtung geht ohne Termin im Betrieb, in vier Schritten:
- Sie schicken eine Anfrage, das Angebot kommt per E-Mail.
- Stammdaten, Bon-Kopf und Artikel werden angelegt. Den Steuersatz hinterlegen Sie je Artikel.
- Dann wird die TSE aktiviert, der erste Bon läuft durch.
- Zum Schluss folgt die Mitteilung an das Finanzamt, durch Sie oder durch Ihr Steuerbüro. Die Frist dafür erklärt die Seite Kasse beim Finanzamt melden.
Wer das allein erledigt, zahlt für die Einrichtung ab 0 €. Mit Begleitung per Bildschirmfreigabe kostet sie einmalig ab 149 €. Ein Büro im Norden gibt es nicht, einen Technikertermin auch nicht.
Was kostet die Kasse mit TSE im Jahr?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kasse, Tarif Jolle, im Monat | 29 € |
| TSE, im Monat | 9 € |
| Zusammen im Monat | 38 € |
| Im Jahr bei monatlicher Zahlung | 456 € |
| Einrichtung, einmalig | selbst eingerichtet ab 0 €, mit Begleitung ab 149 € |
Die Kasse kündigen Sie monatlich. Die Laufzeit der TSE lesen Sie in Ihrem Angebot nach. Geräte und Kartengebühren stecken nicht in dieser Rechnung, auch sie nennt das Angebot. Die größeren Tarife zeigt die Seite Preise.
Was gehört außer der TSE zur Kassenführung?
- Aufbewahrung. Kassendaten sind nach den GoBD aufzubewahren.
- Export. Bei einer Prüfung müssen die Daten im Format DSFinV-K vorliegen. Fahrwasser gibt sie als CSV und als DSFinV-K aus, auch für das Steuerbüro.
- Verfahrensdokumentation. Sie ist Pflicht. Von uns kommt eine Vorlage als PDF, erzeugt aus den Stammdaten der Kasse. Durchsehen und vervollständigen muss sie der Betrieb.
- Mitteilung an das Finanzamt. Elektronisch und innerhalb eines Monats nach der Anschaffung.
Diese Seite ist eine Übersicht und keine Steuerberatung. Wie die Regeln auf Ihren Betrieb anzuwenden sind, weiß Ihr Steuerbüro. Wie eine Prüfung ausgeht, kann keine Kasse zusagen, und wir sagen es auch nicht zu.


