Start/Ratgeber/TSE-Pflicht für die Kasse

Ratgeber · TSE und KassenSichV

TSE-Pflicht für die Kasse: was an Klappe und Tresen heute gilt

Ohne zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, darf heute keine elektronische Kasse laufen. Das steht in § 146a AO und in der Kassensicherungsverordnung und gilt bereits jetzt, für den Fischimbiss am Hafen genauso wie für den Hofladen in der Heide. Bei Fahrwasser kostet die Cloud-TSE monatlich 9 € netto und wird zur Kasse hinzugebucht, die bei 29 € beginnt.

Rechtsstand geprüft am . Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Weißer Bondrucker mit leerem Bon neben einem Kassenbildschirm auf einer Steinplatte
TSE auf einen Blickgeprüft 2. Oktober 2026
Pflicht
an jeder elektronischen Kasse
Status
gilt heute
Grundlage
§ 146a AO, KassenSichV
Bon
Belegausgabe gilt weiter
Cloud-TSE netto im Monat9 €

Was verlangt das Gesetz heute von einer Kasse?

Die Regel ist kurz. Wer mit einer elektronischen Kasse arbeitet, muss sie mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben. Grundlage ist § 146a der Abgabenordnung, die Einzelheiten regelt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die TSE schützt die Aufzeichnungen der Kasse. Auf die Größe des Betriebs kommt es bei dieser Pflicht nicht an.

Rund um die TSE gibt es weitere Pflichten. Die Tabelle trennt, was schon gilt und was erst geplant ist.

Pflichten rund um die Kasse: Stand und Rechtsgrundlage
PflichtGilt oder geplantRechtsgrundlage
TSE an jeder elektronischen Kassegilt§ 146a AO, KassenSichV
Beleg zu jedem Verkauf ausgebengilt, bis eine Neuregelung in Kraft ist§ 146a Abs. 2 AO
Kasse dem Finanzamt mitteilengilt, Frist ein Monat§ 146a Abs. 4 AO
Kassendaten aufbewahren und als DSFinV-K exportieren könnengiltGoBD
Verfahrensdokumentation führengiltGoBD
Kassenpflicht ab 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahrgeplant ab 2028, noch kein GesetzRegierungsentwurf vom 23.09.2026

Welche Betriebe im Norden betrifft die TSE-Pflicht?

Jeden, an dessen Tresen eine elektronische Kasse steht. Das ist der Fischimbiss mit Klappe am Hafen, die Bäckerei mit zwei Filialen an der Küste, die Eisdiele im Seebad, der Laden in der Altstadt. Es ist auch der Hofladen im Alten Land, der seine Äpfel über ein Tablet abrechnet, und der Strandkiosk, der nur von Ostern bis in den Herbst geöffnet hat.

Für Saisonbetriebe gibt es bei der TSE keinen eigenen Weg. Die Pflicht knüpft an die Kasse an, nicht an die Zahl der Monate, in denen verkauft wird. Wer im Frühjahr aufschließt und elektronisch kassiert, braucht die TSE vom ersten Bon an.

Anders liegt es bei der offenen Ladenkasse, also der Geldkassette ohne Elektronik. Dort gibt es kein Gerät, das eine TSE tragen könnte. Welche Aufzeichnungen eine offene Ladenkasse verlangt, ist ein eigenes Thema für das Steuerbüro. Sobald Sie aber freiwillig auf eine elektronische Kasse umsteigen, gilt für diese Kasse die TSE-Pflicht, und zwar unabhängig von der Umsatzschwelle, die der Gesetzentwurf zur Kassenpflicht ab 2028 vorsieht. Den Stand dazu fasst unser Überblick zur geplanten Kassenpflicht zusammen.

Muss am Imbiss noch jeder Bon ausgegeben werden?

Ja. Die Belegausgabepflicht gilt weiter. Der Beleg ist nach § 146a Abs. 2 AO direkt beim Verkauf auszustellen und dem Kunden bereitzustellen. Das gilt für das Krabbenbrötchen an der Promenade wie für den Kaffee in der Teestube.

Fahrwasser druckt den Bon mit Ihrem Logo im Kopf, wahlweise gibt es ihn digital. Der Regierungsentwurf vom 23.09.2026 will das ändern: Ab 2028 soll die digitale Bereitstellung an die Stelle des Papierbons treten. Papier gäbe es dann noch auf Nachfrage. Bis eine Neuregelung in Kraft ist, bleibt es bei der heutigen Pflicht.

Wie wird die TSE bei Fahrwasser eingerichtet?

Bei Fahrwasser ist die TSE eine Cloud-TSE und ein Zusatzmodul zur Kasse. Sie wird bei der Einrichtung aktiviert. Weil die Kasse im Browser arbeitet, braucht der Verkaufsplatz eine Internetverbindung. Ohne Netz bucht die Kasse nicht, das sollten Betriebe am Strand und auf den Inseln vor der Bestellung klären.

Die Einrichtung geht ohne Termin im Betrieb, in vier Schritten:

  1. Sie schicken eine Anfrage, das Angebot kommt per E-Mail.
  2. Stammdaten, Bon-Kopf und Artikel werden angelegt. Den Steuersatz hinterlegen Sie je Artikel.
  3. Dann wird die TSE aktiviert, der erste Bon läuft durch.
  4. Zum Schluss folgt die Mitteilung an das Finanzamt, durch Sie oder durch Ihr Steuerbüro. Die Frist dafür erklärt die Seite Kasse beim Finanzamt melden.

Wer das allein erledigt, zahlt für die Einrichtung ab 0 €. Mit Begleitung per Bildschirmfreigabe kostet sie einmalig ab 149 €. Ein Büro im Norden gibt es nicht, einen Technikertermin auch nicht.

Was kostet die Kasse mit TSE im Jahr?

Rechenbeispiel Tarif Jolle, eine Kasse, Beträge netto
PostenBetrag
Kasse, Tarif Jolle, im Monat29 €
TSE, im Monat9 €
Zusammen im Monat38 €
Im Jahr bei monatlicher Zahlung456 €
Einrichtung, einmaligselbst eingerichtet ab 0 €, mit Begleitung ab 149 €

Die Kasse kündigen Sie monatlich. Die Laufzeit der TSE lesen Sie in Ihrem Angebot nach. Geräte und Kartengebühren stecken nicht in dieser Rechnung, auch sie nennt das Angebot. Die größeren Tarife zeigt die Seite Preise.

Was gehört außer der TSE zur Kassenführung?

  • Aufbewahrung. Kassendaten sind nach den GoBD aufzubewahren.
  • Export. Bei einer Prüfung müssen die Daten im Format DSFinV-K vorliegen. Fahrwasser gibt sie als CSV und als DSFinV-K aus, auch für das Steuerbüro.
  • Verfahrensdokumentation. Sie ist Pflicht. Von uns kommt eine Vorlage als PDF, erzeugt aus den Stammdaten der Kasse. Durchsehen und vervollständigen muss sie der Betrieb.
  • Mitteilung an das Finanzamt. Elektronisch und innerhalb eines Monats nach der Anschaffung.

Diese Seite ist eine Übersicht und keine Steuerberatung. Wie die Regeln auf Ihren Betrieb anzuwenden sind, weiß Ihr Steuerbüro. Wie eine Prüfung ausgeht, kann keine Kasse zusagen, und wir sagen es auch nicht zu.

Touch-Kasse und Kartenterminal an der offenen Klappe eines Fischimbisses, dahinter Fischkutter im Hafen

Kurz gerechnet

Kasse, Tarif Jolle
29 €
TSE-Modul
9 €
netto im Monat
38 €
Preis per E-Mail

Dazu einmalig die Einrichtung: selbst ab 0 €, begleitet ab 149 €.

Weiterlesen

Passende Seiten zur Kasse mit TSE

Fragen

Fragen zur TSE

Braucht ein Strandkiosk, der nur im Sommer öffnet, eine TSE?

Ja, sobald dort eine elektronische Kasse läuft. Die TSE-Pflicht hängt an der Kasse und nicht an der Zahl der Öffnungsmonate. Einzelfragen beantwortet das Steuerbüro.

Ist die TSE im Preis der Kasse enthalten?

Nein. Für die Kasse fallen monatlich ab 29 € netto an, für die TSE weitere 9 €. In der Summe sind es 38 €.

Muss ich heute noch zu jedem Verkauf einen Bon ausgeben?

Ja. Die Belegausgabepflicht gilt, bis eine Neuregelung in Kraft tritt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass von 2028 an der digitale Beleg genügt und Papier nur noch auf Nachfrage ausgegeben wird.

Läuft die Cloud-TSE auch auf einer Insel?

Ja, wenn der Verkaufsplatz eine Internetverbindung hat. Ohne Verbindung kann Fahrwasser keinen Vorgang buchen, die Lage auf der Karte ändert daran nichts.

Hände zahlen mit Karte am Terminal neben einer Tablet-Kasse auf dem Tresen einer Bäckerei

Preis für Ihre Kasse mit TSE per E-Mail

Zwei Zeilen genügen: Art des Betriebs und Zahl der Kassen.

Wir antworten per E-Mail, werktags und spätestens am nächsten Werktag.

Gelesen wird Ihre Nachricht von einem Menschen, geantwortet per E-Mail. Den Umgang mit Ihren Daten regelt unsere Datenschutzerklärung.

Angebot anfragen